Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorrang

Wir liefern und bewirten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart sind.

Reservierungsoptionen und Reservierungen

Die Option für Reservierungen beträgt maximal 14 Tage. Bankettreservierungen gelten als verbindlich, wenn diese sowohl vom Kunden als auch von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Fälligkeit, Verzug und Storno

Bei Stornierungen oder Verschiebung einer rechtsgültigen Bankettreservierung behalten wir uns

vor, eine Entschädigungspauschale jeweils von der stornierten Vertragssumme (Raummiete und gastronomischer Umsatz)

in Rechnung zu stellen:

12 – 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10%,

8 – 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25%,

4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%

und 1 Woche bis Veranstaltungsbeginn 75 %

Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der KWS Gastro GmbH.

Unabhängig von dieser Regelung erbitten wir bei Buchung einer Veranstaltung an stark frequentierten Tagen eine Anzahlung, die im Falle eines Stornos auch vor Beginn der o.a. Stornofristen als Schadenersatz einbehalten wird.

In jedem Fall steht dem Gast das Recht zu, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ausgefallen ist.

Das vereinbarte Entgelt ist bei Leistung/Lieferung an den Kunden zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Rechnungen aus Leistung/Lieferung müssen spätestens 7 Tage nach Inanspruchnahme beglichen werden.

Danach behalten wir uns vor Verzugszinsen zu berechnen.

Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich bei Speisen und Getränken inklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei anderen Dienstleistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben.

Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind,gelten die in unserer Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.

Der Speisen- und Getränkeverzehr bei Veranstaltungen mit bestätigten Pauschalpreisen ist auf 01.00 Uhr begrenzt.

Verzehr nach 01.00 Uhr wird nach der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.

Des Weiteren berechnen wir Personalkosten für jede angefangene Stunde nach 01.00 Uhr pauschal in Höhe von EUR 180,00.

 

Zahlungen und Anzahlungen

Bei Buchung einer exklusiven Veranstaltung stellen wir 25% des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung. Dieser Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Bei rechtsverbindlichen Bankettreservierungen behalten wir uns zusätzlich vor, 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 70% der zu erwartenden Gesamtrechnungssumme zu stellen.

Die Begleichung der Abschlagsrechnung hat spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung zu erfolgen.

Die KWS Gastro GmbH ist berechtigt, vorzubereitende Leistungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Vorschussleistung nicht innerhalb der genannten Abschlagszahlungsfrist erbringt.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

 

Stornos von Tischreservierungen

Bei Stornierungen von einfachen Tischreservierungen – innerhalb von drei Tagen vor dem angekündigten Besuch – oder Nichterscheinen trotz verbindlicher Reservierung – behalten wir uns ebenfalls eine Entschädigungspauschale von 40 Euro brutto pro Gast vor. Dies gilt insbesondere bei Reservierungen von mehr als 4 Gästen.

Dem Gast steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ausgefallen ist.

 

Verhaltensregeln, Haftung

Der Kunde haftet für Beschädigung oder unsachgemäßer Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Dinge, Räumlichkeiten und Einrichtungen, gleich ob die Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung oder der Verletzung von Schutzgesetzten zu verantworten ist.

Er stellt die KWS Gastro GmbH ggf. von Ansprüchen Dritter wegen der Beschädigung oder unsachgemäßen Ingebrauchnahme frei.

Die KWS Gastro GmbH ist befugt einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung oder die Leistung in Form einer Kaution zu verlangen.

Das Mitbringen von Speisen sowie Getränken ist untersagt. Bei Verstoß ist die KWS Gastro GmbH befugt 1% des erbrachten Gesamtumsatzes als Schadensersatz geltend zu machen.

Ausnahmen für diese Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

Sonstige Bestimmungen

Aufgrund von Verarbeitung ausschließlich frischer Produkte ist es erforderlich, die Menüauswahl und die verbindliche Personenzahl 3 Werktage im Voraus der gebuchten Veranstaltung aufzugeben.

Andernfalls wird die mitgeteilte Personenzahl als verbindlicher Bestandteil zu Grunde gelegt.

Für nicht erschienene Gäste berechnen wir Menü und Getränkepauschale in voller Höhe.

Bei exklusiver Nutzung des Restaurants ab 18.00 Uhr wird mindestens eine Verzehrsumme für das Erdgeschoss auf 1500€, das Obergeschoss auf 4000€, und die anliegende Terrasse auf 1200 €angesetzt.

Exklusive Reservierungen mittags gelten in der Regel von 12.00 – 17.00 Uhr, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Im Einzelfall gilt die vereinbarte Summe im Avis der jeweiligen Veranstaltung.

Wird die Verzehrsumme nicht erreicht, stellen wir die Differenz als Raummiete in Rechnung.

Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Rohstoffkosten erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung/Lieferung an den Kunden mehr als 3 Monate verstrichen sind.

Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung mit uns bzw. der KWS Gastro GmbH ergebenden Streitigkeiten das für deren Sitz in Hamburg örtlich zuständige Amtsgericht bzw. bei einem über € 5.000,00 liegenden Streitwert das Landgericht in Hamburg. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, betreffende Vertragspartner an deren Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an deren Stelle eine ihrem Regelungsgehalt möglichst nahekommende wirksame gesetzliche Regelung.

Entsprechendes gilt sinngemäß beim Vorhandensein einer vertraglichen Lücke.

 

Hamburg, den 31. Dezember 2024

KWS Gastro GmbH

Am Sandtorkai 77

20457 Hamburg